Der funktionierende Staat fängt auf kommunaler Ebene an.
Funktionierende kommunale Strukturen bringen den Bürgern Stabilität, Wohlstand und Sicherheit. Kommunale Selbstverwaltung gewährleistet Lebensqualität für alle Menschen in unserem Land.
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik hat in der 21. Wahlperiode 157 Mitglieder. Dem AG-Vorstand gehören die Abgeordneten Klaus Mack MdB (Vorsitzender), Michael Kießling MdB (Erster stellv. Vorsitzender) sowie die weiteren stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Cor-nell Babendererde MdB, Franziska Hoppermann MdB, Lars Rohwer MdB und Dr. Oliver Vogt MdB an.
Kommunalpolitische Kompetenz ist — unabhängig von persönlicher kommunalpolitischer Erfahrung der Fraktionsmitglieder — für unsere Fraktion von zentraler Bedeutung. Diese kommunalpolitische Kompetenz zu bündeln ist Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Kommu-nalpolitik. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik verleiht den Kommunen, die als Teil der Länder eigentlich in der Bundespolitik nicht verortet sind, im bundesgesetzlichen Bera-tungsgefüge Gesicht und Stimme. Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik sorgt mit eige-nen Initiativen und bei Initiativen anderer für die Berücksichtigung der kommunalen Belange in allen Fraktionsgremien, Ausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages. Sie leis-tet damit einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen.
Kommunalpolitische relevante Themen der 21. Wahlperiode
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag viele direkt und indirekt kommunal relevante Vorhaben vereinbart. Beim überwiegenden Teil davon sind positive Auswirkungen für die Kommunen zu erwarten. Ein „weiter so“ der bisherigen Bundespolitik aus der 20. Wahlperiode gibt es mit Blick auf die Kommunen nicht – im Gegenteil: an einigen besonders relevanten Stellen insbesondere bei der Gesetzgebung und mit Blick auf Kommunalfinanzen vereinbaren die Koalitionspartner einen Paradigmenwechsel und eröffnen den Kommunen damit einen hoffnungsvollen Blick in die kommenden Jahre.
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Kommunale Finanzlage
Der Blick auf die Ergebnisse des vergangenen Jahres und die Prognosen der Steuerschätzung zeigen deutlich: Die Kommunen haben ein strukturelles Finanzierungsproblem. Die kom-munalen Einnahmen reichen für die dynamisch steigenden Ausgaben bei weitem nicht mehr aus. Eine Ausgabenkritik ist dringend geboten, muss mit einer strukturellen Verbesserung der Einnahmesituation verbunden werden. Die Kommunen setzen daher große Hoffnungen auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die jetzt mit konkreten Inhalten gefüllt werden müssen. Die Kommunen brauchen strukturelle Verbesserungen ihrer Finanzlage – und der Koalitionsvertrag setzt genau dort an.
Herausragende Vereinbarung mit Blick auf die Kommunalfinanzen ist das klare Bekenntnis zur Veranlassungskonnexität „Wer bestellt, bezahlt“. Bei konsequenter Anwendung schützt dieser Grundsatz die Kommunen vor finanziellen Belastungen aus der Bundesgesetzgebung. Zurecht setzen die Kommunen darauf: Allein in der vergangenen Wahlperiode sind die Kommunen durch 41 Gesetze der „Ampelkoalition“ dauerhaft mit jährlich rund 4,6 Milliar-den Euro belastet worden. Von unionsgeführten Bundesregierungen initiierte dauerhafte Entlastungen der Kommunalfinanzen sind damit vollständig aufgezehrt worden.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass ein dauerhafter und überprüfbarer Mechanismus geschaffen werden soll, mit dem das Prinzip der Veranlassungskonnexität künftig systematisch angewendet wird. Das ist ein starkes Signal an die Kommunen.
Kommunale Beteiligung am Sondervermögen Infrastruktur
Mit dem Sondervermögen investieren wir in Infrastruktur. Der Löwenanteil der 100 Milliar-den Euro für Länder und Kommunen muss auf der kommunalen Ebene ankommen. Positiv ist die Einigung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler auf ein unkom-pliziertes und unbürokratisches Verfahren für das Sondervermögen Infrastruktur. Der Bund hat dafür mit dem Lander-und-Kommunen-Infrastrukturfördergesetz (LuKIFG) im Oktober 2025 die bundesgesetzliche Grundlage geschaffen. Unsere Kommunen brauchen keine neu-en, kleinteiligen Förderprogramme, sondern verlässliche Mittel, die sie schnell einsetzen können. Pauschalzuweisungen sind deshalb der richtige Weg. Sie stärken die kommunale Selbstverwaltung – und zeigen, dass der Bund den Kommunen vertraut.
Die Menschen sehen es doch zuerst in ihrer Stadt, im Landkreis oder in ihrer Gemeinde, wenn sich etwas bewegt. Richtig ist, dass sich Bund und Länder auch darauf verständigt ha-ben, bei Kommunen auf die Zusätzlichkeit zu verzichten: Wenn eine Kommune den Bau oder die Sanierung einer Schule zwar bereits in Erwägung gezogen hat, Pläne aufgrund fehlender Finanzierungsmittel aber bislang nicht umgesetzt werden konnten, darf das nicht zu einem Ausschluss dieser Maßnahme führen.
Zukunftspakt Bund-Länder und Kommunen
Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Zukunftspakt von Bund, Län-dern und Kommunen verständigt. Diese Verständigung muss schnell umgesetzt werden. Wir brauchen kurzfristig erste Ergebnisse, um die Kommunalfinanzen wieder zu stabilisieren. Dabei ist wichtig, dass die kommunale Ebene über die kommunalen Spitzenverbände direkt und von vornherein eingebunden wird.
Beim Zukunftspakt muss es um eine faire Aufgaben- und Ausgabenkritik gehen. Welche Auf-gaben sind kommunal tatsächlich leistbar und ausreichend finanziert? – Welche Aufgaben müssen tatsächlich (noch) von den Kommunen ausgeführt werden? – Sind gesetzte Stan-dards zur Aufgabenerfüllung zeitgemäß/zwingend notwendig und inwieweit können Stan-dards reduziert werden? Solch eine Aufgaben- und Finanzierungsneuordnung ist ein wichti-ger Beitrag zur Stärkung der Kommunalfinanzen.
Der Zukunftspakt wird auch Antworten liefern müssen, wie die Ausgabendynamik auch bei den kommunalen Sozialausgaben durchbrochen werden kann. Im Koalitionsvertrag ist dazu vereinbart, dass Standards überprüft und auch im Hinblick auf Überregulierung und zeitge-mäße Umsetzbarkeit angepasst werden. Dabei geht es nicht darum, Leistungen zu kürzen, sondern insbesondere Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Absicht, wo sinnvoll und möglich mehr Flexibilität und Spielräume vor Ort zu schaffen, ohne das gesetzgeberische Ziel zu konterkarieren, entlastet die Kommunen nicht nur von Aufwand und Kosten, son-dern stärkt auch die kommunale Entscheidungskompetenz und die kommunale Selbstver-waltung.
Beim Zukunftspakt muss auch darüber diskutiert werden, wie die kommunale Investitions-kraft dauerhaft jenseits von Förderprogrammen gestärkt werden können. Diese werden sei-tens der Koalitionspartner hinterfragt. Vereinbart ist nicht nur eine deutliche Vereinfachung hinsichtlich Beantragung, Umsetzung und Verwendungsnachweis, sondern auch eine kriti-sche Bestandsaufnahme und Konzentration von Programmen. Wenn die dabei freiwerden-den Finanzmittel ungebunden den Kommunen durch einen geeigneten Schlüssel zur Verfü-gung gestellt werden, leistet dies ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur strukturellen Stärkung der Kommunalfinanzen. Wichtig ist dabei, dass der „geeignete Schlüssel“ sich nicht an Wirtschaftskraft orientiert, sondern stärker Einwohner, Fläche aber auch Indikato-ren von Strukturschwäche einbezieht, um damit stärker finanz- und strukturschwache Kommunen zu erreichen, die durch die aktuelle Förderprogrammsystematik eher benachtei-ligt sind, weil sie die bestehenden aufwändigen Programme kaum oder nur bedingt admi-nistriert bekommen.
Bessere Sichtbarkeit in der Bundesgesetzgebung und Stärkung der kommunalen Selbst-verwaltung
Wir haben vereinbart, die Kommunen stärker in die Bundesgesetzgebung einzubinden und ihnen bei der Umsetzung von Bundesvorgaben mehr Gestaltungsspielräume einzuräumen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und stellt si-cher, dass Gegebenheiten vor Ort rechtssicher bei der Umsetzung berücksichtigt und einbe-zogen werden können. Mit dem geplanten Praxis-Check kann sichergestellt werden, dass Gesetze praxistauglich sind. Das Stärkt das Vertrauen in einen funktionierenden Staat.
Das Bekenntnis, dass die Koalitionspartner keine neuen Aufgaben, Standards und Rechts-pflichten auf die Kommunen übertragen werden, ist ein weitreichender Paradigmenwech-sel, der weit über den Ansatz der Veranlassungskonnexität hinausgeht. Die vereinbarte kon-sequente und wirkungsvollere Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips bei EU-Vorgaben, ein-schließlich frühzeitiger Berücksichtigung des Systems kommunaler Selbstverwaltung, kann dazu beitragen, die Position der Kommunen bei europäischen Rechtssetzungsakten zu stär-ken. Wir vereinfachen zudem das Vergaberecht und das Beschaffungsmanagement, stärken und schützen das kommunale Haupt- und Ehrenamt und setzen beim Ausbau der erneuerba-ren Energien auf die Steuerungswirkung kommunaler Planung.
Trendwende bei Migration und Integration
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD lässt beim Themenbereich Migration und In-tegration eine Trendwende erkennen: Nur durch wirksame Zurückdrängung irregulärer Mig-ration werden die Kommunen bei Unterbringung, Betreuung und Integration der Geflüchte-ten wirksam entlastet werden können. Maßnahmen wie Zurückweisungen an den Staats-grenzen, die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme und Aussetzen von Familien-nachzug sowie die Beschleunigung von Asylverfahren und konsequente Rückführungen sind geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Wichtig ist auch, dass der Bund Integration fördern und deren auskömmliche Finanzierung sichern will. Auch die beabsichtigte finanzielle Unter-stützung der Länder und Kommunen bei der Unterbringung von Asylsuchenden wird die Kommunen entlasten.
Gleichwertige Lebensverhältnisse mehr als nur ein Lippenbekenntnis
Mit Blick auf gleichwertige Lebensverhältnisse ist die Aussage des Koalitionsvertrags „Alle Wohnformen, ob Eigentum oder Mietwohnung, in der Stadt und im ländlichen Raum sind für uns gleichwertig“ ein wichtiges Bekenntnis, das eine Abkehr von der „Ampel-Urbanisierungsstrategie“ bedeutet. Wir werden die städtebauliche Entwicklung unseres Landes, gerade auch in den ländlichen Räumen verbessern, Leerstand in strukturschwachen Regionen bekämpfen, Innenstädte und soziale Infrastrukturen stärken und sie an Klimawan-del sowie Barrierefreiheit anpassen. Wir stärken städtische Ballungszentren und ländliche Räume unter anderem durch eine Beschleunigung und Forcierung des Wohnungsbaus, durch eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung, durch eine Kulturförderung in Stadt und Land sowie den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkversorgung. Bei der Mobili-tät setzen wir nicht nur auf einen zuverlässigen, sicheren, sauberen und digitalisierten ÖPNV mit einer attraktiven Preis- und Tarifgestaltung in Stadt und Land, sondern erhöhen auch die Pendlerpauschale, um diejenigen zu erreichen, die in Regionen leben, in denen es keine oder kaum Alternativen zur eigenen PKW-Nutzung gibt.
Die Soforthilfe für versorgungsnotwendige Krankenhäuser ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, sondern insbesondere auch im Hinblick auf die kommunalen Krankenhausträger ein elementarer Beitrag zur Stärkung der Kommunalfi-nanzen. Immer mehr Landkreise müssen als Träger eines defizitären Krankenhauses die Kreisumlage erhöhen und treiben damit ihre kreisangehörigen Kommunen in Finanznot. Die Soforthilfe kann kurzfristig die Kommunalfinanzen entlasten und Standorte dauerhaft si-chern.
Mit dem Koalitionsvertrag machen CDU, CSU und SPD klar: Der Bund wird wieder verlässli-cher Partner der Kommunen. Mit einer konsequenten Umsetzung der getroffenen Vereinba-rungen, die bereits in den ersten Wochen unserer Regierungsarbeit begonnen hat, kann die Koalition die Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten und gewährleisten – eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Denn der funktionierende Staat fängt auf kommunaler Ebene an.
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