„Weitere Schlappe für die Ampel vor Gericht“

Nicht-Zuteilung von Wahlkreisen widerspricht meinem Demokratieverständnis
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⚖️ Weitere Klatsche aus Karlsruhe für die Ampelregierung: Nach der Schlappe beim Haushalt hat das Bundesverfassungsgericht nun auch das Ampel-Wahlrecht in Teilen kassiert. 

🚦 Die Streichung der Grundmandatsklausel gilt als verfassungswidrig. Es muss also weiterhin möglich sein, dass es Parteien in den Bundestag schaffen, wenn sie drei oder mehr Direktmandate gewinnen. Damit ist der Versuch der Ampel gescheitert, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten.

🗳️ Dass direkt gewonnene Wahlkreise nicht zugeteilt werden sollen, widerspricht meinem Demokratieverständnis. Das stärkt die Listenkandidaten, schwächt jedoch ganz wesentlich die Wahlkreisvertretung in Berlin. Das Wahlkreismandat wird nach dem Ampel-Wahlrecht entwertet. Verlierer dabei sind ganz klar die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. 

🇩🇪 Wir müssen uns für ein demokratiefreundliches Wahlrecht einsetzen, das beide Ziele erreicht: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Das ist jetzt parteiübergreifend unsere politische Aufgabe. Nur so gewinnen wir Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen zurück. 

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